Ziel der Förderung ist es, regional operierende Organisationen zu unterstützen und damit gleichzeitig Ansporn und Bestätigung zu geben, an ihren Ideen und ihrem Engagement festzuhalten.
Vorgesehen sind Förderungen in Höhe von jeweils 500,- Euro für alle eingegangenen Bewerbungen, die die Bewerbungskriterien erfüllen. Aus ihnen wählt eine unabhängige Jury 16 Einrichtungen – eine aus jedem Bundesland - aus. Diese erhalten den mit jeweils 5.000 Euro dotierten Stiftungspreis.
In der Region haben sich auf Initiative von MdL Prof. Dr. Gerhard Waschler der Deutsche Kinderschutzbund, Ortsverband Passau sowie von MdL Walter Taubeneder die Kinderhilfe Holzland e.V aus Haarbach für den Stiftungspreis beworben.
Stiftungsbotschafter Norbert Sandner, der auch Geschäftsführer der IMMO- Expert GmbH und Lizenzpartner von Town & Country Haus, dem größten Markenhaushersteller Deutschlands ist, übergab heute die beiden Schecks i.H.v. je 500,- EUR an die Einrichtungen.
Bei der Übergabe Anwesend waren MdL Prof. Dr. Gerhard Waschler, MdL Walter Taubeneder, die Vorsitzende des Kinderschutzbunds Passau Frau Julia Stern mit Stellvertretung Frau Barbara Burgstaller und vom Vorstand der Kinderhilfe Holzland e.V. Frau Christine Hollweck sowie Frau Anita Braun.
Die Vertreter der Einrichtungen sprachen Ihre große Freude über diese finanzielle Unterstützung aus und erklärten, dass es allein für die Bewerbung zu dem Stiftungspreis bereits eine Zuwendung gibt, noch dazu in dieser Höhe, sei absolut einzigartig. Beide wollen den Betrag zur Unterstützung von betroffenen Kindern, Familien nutzen um schnell, unkompliziert und unbürokratisch zu helfen.
MdL Prof. Dr. Gerhard Waschler sowie MdL Walter Taubeneder stellten die Wichtigkeit des Ehrenamtes und der Hilfe für benachteiligte Kinder heraus. Beide freuten Sich sehr darüber, dass Ihre Initiative hier dienlich war den Kindern in der Region zu helfen.
Der Stiftungspreis wird sicher auch wieder im nächsten Jahr ausgelobt und vielleicht können wir dann über weiter soziale Einrichtungen berichten die Bewerbungsprämie erhalten haben oder evtl. sogar den Preis i.H.v. 5.000,- entgegen nehmen durften.